Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker

Voraussetzungen

  • Eidgenössisches Diplom HFP bzw. ein vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) als gleichwertig anerkannter ausländischer Abschluss
  • mit einem der folgenden Fachrichtungsschwerpunkte:
    • Ayurveda-Medizin
    • Homöopathie,
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM),
    • Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN).
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss vertrauenswürdig sein, physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie eine Amtssprache des Kantons Bern beherrschen.
  • Eintrag als Gesundheitsfachperson im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG).
  • Nationales Register der Gesundheitsberufe (NAREG)

  • Schweizerisches Rotes Kreuz

Online-Bewilligung

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften und aktuell halten. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login.

Der Zugang und das Konto für die Berufsausübungsbewilligungen sind personalisiert und deshalb persönlich zu führen. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.

Gebühren

Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet CHF 300.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.

Hinweis

Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker, welche in Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung das Modul 7 «Berufspraxis unter Mentorat» absolvieren, sind unter der fachlichen Aufsicht einer Mentorin oder eines Mentors mit Berufsausübungsbewilligung tätig und benötigen für ihre Tätigkeit während des Mentorats im Kanton Bern keine Berufsausübungsbewilligung.»

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