Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker

Voraussetzungen

  • Eidgenössisches Diplom HFP bzw. ein vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) als gleichwertig anerkannter ausländischer Abschluss oder eine mindestens dreijährige Fachausbildung gemäss den kantonalen Richtlinien
  • mit einem der folgenden Fachrichtungsschwerpunkte:
    • Homöopathie,
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM),
    • Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN).
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss vertrauenswürdig sein, physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie eine Amtssprache des Kantons Bern beherrschen.

Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker mit einem eidgenössischen Diplom HFP oder einem vom SRK anerkannten ausländischen Abschluss müssen sich als Gesundheitsfach-personen im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG) eintragen und ihre Berufs-ausübungsbewilligung anschliessend online beantragen.

Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker mit Schwerpunkt Ayurveda-Medizin und einem eidgenössischen Diplom HFP können im Kanton Bern voraussichtlich ab 2024 eine Berufs-ausübungsbewilligung beantragen.

 

  • Nationales Register der Gesundheitsberufe (NAREG)

  • SRK Anerkennung ausländischer Diplome

Online-Bewilligung

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften und aktuell halten. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login.

Der Zugang und das Konto für die Berufsausübungsbewilligungen sind personalisiert und deshalb persönlich zu führen.

Ohne eidgenössisches Diplom

Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker ohne eidgenössisches Diplom HFP bzw. ohne vom SRK als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss, die über eine mindestens dreijährige Fachausbildung gemäss den kantonalen Richtlinien verfügen, melden sich bitte unter info.bewi.ga@be.ch.

Gebühren

Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet CHF 300.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.

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