Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Augenoptikerin und Augenoptiker

Hinweis

Seit 2024 werden im Kanton Bern keine Berufsausübungsbewilligungen für Augenoptikerinnen und Augenoptiker mehr erteilt. Augenoptikerinnen und Augenoptiker mit Höherer Fachprüfung (HFP) erfüllen die Voraussetzungen für eine Berufsausübungsbewilligung für Optometristinnen und Optometristen. Die Bewilligung für Optometristinnen und Optometristen berechtigt zur Durchführung von optometrischen Messungen sowie zur selbstständigen Abgabe und Anpassung von Kontaktlinsen.

Die Bewilligungen für Augenoptikerinnen und Augenoptiker, die vor 2024 zu optometrischen Messungen und Anpassungen von Kontaktlinsen berechtigt gewesen sind, bleiben gültig und entsprechen neu einer Bewilligung als Optometristin oder Optometrist.
 

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