Der Regierungsrat hat einen Beitrag von jährlich 180'500 Franken für die Unterstützung des Programms «Dolmetschen im Ambulatorium für Folter und Kriegsopfer des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK)» bewilligt. Damit soll eine adäquate und frühzeitige Behandlung von traumatisierten Folter- und Kriegsopfern gewährleistet werden. Eine nationale Lösung zur Finanzierung von ambulanten Dolmetscherkosten wird zurzeit erarbeitet. Der Beitrag wird als Überbrückungsfinanzierung für die Jahre 2023 bis 2027 gesprochen. Er würde bei Vorliegen einer nationalen Lösung überprüft.