Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, einen schulärztlichen Dienst zu organisieren. Aufgrund des Ärztemangels haben sie jedoch vermehrt Schwierigkeiten, die Stellen für Schulärztinnen und Schulärzte zu besetzen. Der Regierungsrat hat deshalb die Totalrevision der Verordnung über den schulärztlichen Dienst (SDV) beschlossen, um den schulärztlichen Dienst neu zu gestalten. Die Gemeinden erhalten unter anderem die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Organisationsmodellen zu wählen. Beispielsweise können sie sich zu einem überregionalen schulärztlichen Dienst zusammenschliessen. Die Revision der SDV tritt per 1. August 2026 in Kraft.