Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
14. September 2022
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Kurzmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Coronavirus: Der Kanton Bern ist bereit für zweite Auffrischungsimpfung

Die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat ihre Impfempfehlung für den Herbst bekannt gegeben und den Start der Impfkampagne auf den 10. Oktober 2022 festgelegt. Der Kanton Bern ist bereit, die zweite Booster-Impfung ab diesem Zeitpunkt zu verabreichen. Es sollen, gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), auf Omikron-Virusvarianten angepasste Impfstoffe verwendet werden.

Ab 7. Oktober 2022 werden die zur Impfung frei gegebenen Impfgruppen per SMS informiert und können sich online über https://be.vacme.ch für eine Booster-Impfung mit Startdatum 10. Oktober 2022 anmelden.

Personen, die sich in der Vergangenheit nicht über das Onlinetool VacMe registriert hatten, werden per Brief über die Auffrischungsimpfung informiert.

Die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) gilt im Kanton Bern vor allem für Personen ab 65 Jahren und zusätzlich für besonders gefährdete Personen (BGP) im Alter von 16 – 64 Jahren und für Gesundheitspersonal inkl. Betreuungspersonen von BGP zwischen 16 – 64 Jahren. In einem zweiten Schritt werden auch Personen ohne Risikofaktoren im Alter zwischen 16 – 64 Jahren zugelassen werden. Die frei gegebenen Impfgruppen werden jeweils per SMS resp. Brief informiert.

Immobile, impfwillige Personen, die auf ein mobiles Team angewiesen sind, können durch ihren Hausarzt über das Webformular des Kantons Bern zur Auffrischungsimpfung angemeldet werden. Das Formular ist den zuständigen Personen bekannt.

Die Auffrischungsimpfung im Herbst 2022 soll frühestens vier Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis bzw. vier Monate nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion verabreicht werden.

Personen, z.B. Reisende, die ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern möchten und noch nicht zur zweiten Auffrischungsimpfung zugelassen wurden, können weiterhin eine zweite Booster-Impfung machen. Diese erfolgt aber auf eigene Kosten. Zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Booster-Impfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt worden ist.

Alle Informationen zum Impfen im Kanton Bern www.be.ch/wo-impfen-bern.

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