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02. März 2023
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Bericht zur amtlichen Anerkennung der Gebärdensprache

Der Regierungsrat hat den Bericht zur amtlichen Anerkennung der Gebärdensprache genehmigt. Der Regierungsrat will weiterhin an seiner Behindertenpolitik festhalten und die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fördern. Die Eidgenössischen Räte haben den Bundesrat beauftragt, ein Bundesgesetz zur Anerkennung der Gebärdensprachen zu schaffen, weswegen ein kantonales Spezialgesetz nicht nötig ist. Der Bericht wurde aufgrund eines Postulats aus dem Grossen Rat erarbeitet.

Bericht «Amtliche Anerkennung der Gebärdensprache»

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