Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
12. November 2021
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Medienmitteilung ; Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Testresultate Grosshöchstetten / Booster-Impfung für alle ab 65 freigeschaltet

Der Kantonsärztliche Dienst (KAD) hat am Donnerstag, 11. November 2021, in Grosshöchstetten 1438 Personen getestet. Grund für die breite Testung der Bevölkerung ist eine stark gestiegene Anzahl von positiven Fällen in den vergangenen 14 Tagen. Von den Getesteten sind 19 Personen positiv, wobei teils eine Verbindung zu bereits bekannten Ausbrüchen besteht. Momentan sind keine weiteren breiten Testungen geplant, die Eindämmung der bekannten Ausbrüche läuft weiter. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) bedankt sich bei der Bevölkerung für das zahlreiche Erscheinen und ruft die nicht getestete Bevölkerung von Grosshöchstetten auf, sich umsichtig zu verhalten und sich schon bei geringsten Symptomen testen zu lassen. 

Booster-Impfungen freigeschaltet für alle über 65

Die GSI hat heute alle Personen, die für eine Booster-Impfung zugelassen sind (sechs Monate nach letzter Impfung, 65+ Jahre alt), zur Buchung eines Termins frei gegeben. Dies betrifft rund 54'000 Personen, die per SMS oder Brief informiert werden. Anschliessend können diese Personen eine Booster-Impfung über https://be.vacme.ch buchen. Personen, die einen Brief erhalten, können auch per Telefon-Hotline buchen. 

Booster-Impfungen auch in Apotheken

Eine Booster-Impfung ist auch bei den Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken möglich, die sich am Impfprogramm des Kantons beteiligen. Die Standorte werden laufend ergänzt unter www.be.ch/wo-impfen-bern. Falls der ursprüngliche mRNA-Impfstoff nicht zur Verfügung steht, kann – mit Einwilligung der impfwilligen Person – ein anderer mRNA-Impfstoff verabreicht werden. 

Neue Regelung für Test-Zertifikate ab 15. November 2021

Am 3. November 2021 hat der Bundesrat eine Änderung der Covid-19-Verordnung Zertifikate bekannt gegeben. Demnach dürfen keine Covid-Testzertifikate für Sars-CoV-2 Schnelltests zur Fachanwendung, die auf einer Probeentnahme nur aus dem Nasenraum basieren, ausgestellt werden. Folglich sind nur noch Schnelltests mit Nasen-Rachen-Abstrich für die Zertifikatsausstellung erlaubt. Die Abstriche dürfen einzig durch entsprechend geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Änderung tritt am 15. November in Kraft und wird von der kantonalen Fachstelle kontrolliert.

Schnelle Übertragung des Coronavirus in Innenräumen

Die GSI bittet die Bevölkerung, sich wieder strikte an die Distanz- und Hygienemassnahmen zu halten und geschlossene Räume sehr regelmässig zu lüften. Die Übertragung des Coronavirus geschieht unbemerkt und sehr rasch. Sei dies durch die Atemluft (Aerosole) oder durch Tröpfchen auf den Händen oder an Gegenständen.

Es wird dringend empfohlen, sich schon bei kleinsten Anzeichen einer möglichen Ansteckung testen zu lassen (www.be.ch/wo-testen-bern). Eltern sollen Kinder mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen nicht in die Schule schicken und erst nach erfolgtem Corona-Test wieder Kontakte zu anderen Kindern oder Erwachsenen zulassen.

Alle Informationen zu Corona unter: www.be.ch/corona

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