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14. Dezember 2023
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Leistungen für Menschen mit Behinderungen: Kredit 2024 für ergänzende Leistungsangebote und Werkstätten

Für ergänzende Leistungsangebote und die Finanzierung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hat der Regierungsrat des Kantons Bern für das Übergangsjahr 2024 einen Kredit von 82,6 Millionen Franken bewilligt. Die ergänzenden Leistungsangebote sollen Menschen mit Behinderungen in ihrer Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe weiter unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Informations-, Aufklärungs-, Kommunikations- und Beratungsdienstleistungen sowie Angebote für Intensivbetreuungsplätze. Die Werkstätten beschäftigen Menschen mit Behinderungen, die unter üblichen Bedingungen keine Erwerbstätigkeit ausüben können. Mit dem neuen Gesetz über die Leistungen von Menschen mit Behinderungen, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wird der Grosse Rat ab 2025 alle vier Jahre einen Rahmenkredit für diese Angebote und die Werkstätten beschliessen. Das Gesetz bringt eine umfassende Neuausrichtung des kantonalen Versorgungssystems. Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Institutionen. Künftig werden die Leistungen direkt an die Menschen mit Behinderungen ausbezahlt. Damit erhalten sie die Möglichkeit, selbständig Angebote auszuwählen. Menschen mit Behinderungen erhalten so mehr Autonomie, Selbstbestimmung und dadurch grössere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 

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