Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) eröffnet. Die vorgeschlagene Teilrevision verfolgt zwei Ziele: Erstens soll die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von versorgungsrelevanten Listenspitälern verbessert werden. Zweitens soll mit der Revision die Grundlage für die Einführung einer digitalen Gesundheitsplattform geschaffen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. September 2025.