In der Schweiz lebende Menschen konsultieren durchschnittlich ein- bis dreimal pro Jahr ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt und können zahnärztliche Behandlungen, Spitalbehandlungen und Spitex-Pflege in Anspruch nehmen. Andere werden in Pflegeheimen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Suchterkrankungen betreut.
Die Broschüre soll Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen helfen, Ihre Situation besser zu verstehen, Ihre Bedürfnisse zu äussern, selbstbestimmt zu entscheiden und eine Vertrauensbeziehung zu den Gesundheitsfachpersonen aufzubauen.
Die Patientenrechte sind sehr breit gefächert: Sie können gesetzlich geregelt sein, aber auch durch einen Vertrag mit Gesundheitsfachpersonen oder Gesundheitseinrichtungen, durch Regelungen des Persönlichkeitsschutzes oder der Sozialversicherungen. Zudem gibt es kantonale Besonderheiten, auf die in dieser Broschüre nicht näher eingegangen wird. Mehr Details finden Sie in den kantonalen Gesetzgebungen.