Der Regierungsrat hat das Umsetzungskonzept zum kantonalen Integrationsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2027 (KIP 3) verabschiedet. Es legt die Integrationsförderung der ausländischen Wohnbevölkerung für jenen Bereich fest, der durch die Regelstruktur nicht abgedeckt wird. Das KIP 3 baut auf dem vorangehenden Programm auf: Der Fokus liegt weiterhin auf Arbeitsintegration, Sprachförderung, Bildung und früher Förderung. Insgesamt gibt es sieben Förderbereiche, zu welchen jeweils konkrete Massnahmen vorgesehen sind. Darüber hinaus will der Kanton Bern die Wirkungsmessung der Massnahmen gegenüber den Vorgängerprogrammen verstärken. Zudem sollen Synergien mit laufenden Projekten des Kantons genutzt werden.