Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Zulassung zur OKP für Logopäden und Logopädinnen

Hinweis: Eine persönliche Zulassung ist lediglich erforderlich, wenn Sie selbstständig und auf eigene Rechnung zu Lasten der OKP tätig sein möchten. Personen, deren Leistungen über eine ambulante Organisation oder Einrichtung abgerechnet werden, benötigen keine persönliche Zulassung zur OKP. Sie können sich bei Fragen direkt an die entsprechende Organisation oder Einrichtung wenden.

Ambulante Organisationen und Einrichtungen benötigen ihrerseits eine Zulassung, um zu Lasten der OKP abrechnen zu können. Die Gesuchformulare für die Zulassung für Organisationen und Einrichtungen stehen unter folgendem Link zur Verfügung.

  • Zulassungsverfahren nach KVG für Organisationen

Voraussetzungen

Logopäden und Logopädinnen werden zugelassen, wenn sie die Voraussetzungen nach Artikel 50 KVV erfüllen.

Online-Zulassung

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Zulassung zur OKP beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.

Damit auf «SIRONA» ein Zulassungsgesuch gestellt werden kann, muss der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin im Nationalen Register der Gesundheitsberufe NAREG erfasst sein.

Im Rahmen des Gesuchs muss die erforderliche praktische Erfahrung anhand von Arbeitszeugnissen oder Arbeitsbestätigungen nachgewiesen werden.
 

Gebühren

Für die Ausstellung einer Zulassung zur OKP wird eine Gebühr von CHF 200 erhoben.

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