Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Drogistin und Drogist

Voraussetzungen  

  • Abschluss als Drogistin und Drogist HF mit Fähigkeitsausweis oder ein anerkannter ausländischer Abschluss.
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss vertrauenswürdig sein, physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie eine Amtssprache des Kantons Bern beherrschen.
  • Ausländische Abschlüsse müssen vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannt werden.
  • Eintrag als Gesundheitsfachperson im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG)
  • Nationales Register der Gesundheitsberufe (NAREG)

  • Schweizerisches Rotes Kreuz

Online-Bewilligung

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften und aktuell halten. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login.

Der Zugang und das Konto für die Berufsausübungsbewilligungen sind personalisiert und deshalb persönlich zu führen. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.

Gebühren

Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet CHF 300.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.

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