Voraussetzungen
- Abschluss als Drogistin und Drogist HF mit Fähigkeitsausweis oder ein anerkannter ausländischer Abschluss.
- Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss vertrauenswürdig sein, physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie eine Amtssprache des Kantons Bern beherrschen.
- Ausländische Abschlüsse müssen vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannt werden.
- Eintrag als Gesundheitsfachperson im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG)
Online-Bewilligung
Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften und aktuell halten. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login.
Der Zugang und das Konto für die Berufsausübungsbewilligungen sind personalisiert und deshalb persönlich zu führen. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.
Zugang auf das online Portal der GSI
Falls Sie noch kein BE-Login besitzen, können Sie dieses hier erstellen
FAQ Sirona
Gebühren
Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet CHF 300.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.