Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Apothekerin und Apotheker

Voraussetzungen

  • Eidgenössisches Apothekerdiplom oder eidgenössisch anerkanntes Apothekerdiplom.
  • Eidgenössischer Weiterbildungstitel (FPH Offizinapothekerin / FPH Spitalapotheker).
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss vertrauenswürdig sein, physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie eine Amtssprache des Kantons Bern beherrschen.
  • Ausländische Diplome und Weiterbildungstitel müssen vor der Einreichung des Gesuchs durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) anerkannt werden.
  • Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg).
  • Medizinalberufekommission (MEBEKO)

  • Medizinalberuferegister (MedReg)

Online-Bewilligung

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften und aktuell halten. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login.

Der Zugang und das Konto für die Berufsausübungsbewilligungen sind personalisiert und deshalb persönlich zu führen. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.

Gebühren

Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet CHF 700.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.

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