Einrichtungen und Organisationen der ambulanten Gesundheitsversorgung, die ihre Tätigkeit im Kanton Bern zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen wollen, benötigen ab 1. Januar 2022 eine kantonale Zulassung.
Hinweis
Bestimmte Einrichtungen des ambulanten Bereichs (z.B. Spitex-Organisationen) benötigen im Kanton Bern zudem eine kantonale Betriebsbewilligung.
Abgabestellen für Mittel und Gegenstände
Arztpraxen
Chiropraktoren
Ergotherapeuten
Ernährungsberaterinnen und -berater
Geburtshilfeeinrichtungen
Laboratorien (gemäss Art. 54 Abs. 3 KVV)
Logopäden
Neuropsychologinnen und -psychologen
Krankenpflege und Hilfe zu Hause
Physiotherapeutinnen und -therapeuten
Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Podologen
Transport- und Rettungsunternehmen