Wer im Kanton Bern als Ärztin oder Arzt substitutionsgestützte Behandlungen mit Methadon und anderen Opioiden durchführt, benötigt eine Bewilligung des Kantonsärztlichen Dienstes (KAD). Die Bewilligung ist ein Jahr gültig.
Substitution Online
Auf unserer webbasierten Plattform «Substitution Online» können Bewilligungsgesuche, -änderungen (Medikation, Abgabe- oder Verabreichungsstelle) und -verlängerungen sowie Abschlussmeldungen bequem online verwaltet werden.
Richtlinien für die substitutionsgestützte Behandlung (SGB) mit Methadon und anderen Opioiden
Medizinische Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin (SSAM)
Methadonherstellung und -abgabe in öffentlichen Apotheken und ärztlichen Privatapotheken
Merkblatt zur Handhabung der Benzodiazepinverschreibung an opioidsubstituierte Patientinnen und Patienten
Frequently Asked Questions FAQ
Ärztinnen und Ärzte – Plattform “Substitution Online"
Reisen
Patientinnen und Patienten dürfen für den persönlichen Gebrauch benötigte Betäubungsmittel in die Schweiz aus- und einführen. Es gelten die folgenden Bestimmungen:
- Höchstdauer der Reise: ein Monat
- Vorgaben des Bestimmungslandes sind auch zu berücksichtigen
- Schengen Länder: offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente von Arzt oder Ärztin mitführen