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Testen: Was muss ich wissen?

Neu seit 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Analysen auf Sars-CoV-2. Jede Testung mit und ohne Symptome gilt somit als Selbstzahler-Test. Die Kosten müssten direkt von der getesteten Person bezahlt werden. Bei Personen mit Symptomen, die medizinisch-therapeutische Folgen haben, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) auf individuelle ärztliche Anordnung die Kosten. Mögliche Rückforderungen bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist Sache der getesteten Personen.

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