Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bitten Sie, die heutige Medienmitteilung des Regierungsrats des Kantons Bern zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass im Kanton Bern u.a. in Pflegeheimen und Spitex-Organisationen weiterhin (bis 30. April) eine Maskentragepflicht für Mitarbeitende gilt. In Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen, Tagesstätten und Werkstätten sowie Einrichtungen der Suchthilfe wird das Maskentragen für Mitarbeitende wie bis anhin empfohlen.
Eine Isolationspflicht für positiv auf Covid-19 getestete Personen besteht ab 1. April nicht mehr. Wir empfehlen den Heimen jedoch nach wie vor, positiv getestete Personen nach Möglichkeit bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, mindestens aber 5 Tage, zu isolieren.
Die von diesem Entscheid betroffenen Dokumente auf unserer Internetseite werden demnächst angepasst.
Freundliche Grüsse