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03. August 2009
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Stiftung El Rafa in Schwendibach: Betrieb als Lebensgemeinschaft weiterführen

Die Stiftung El Rafa in Schwendibach kann ihren Betrieb als christliche Lebensgemeinschaft weiterführen. Dies hat das Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern entschieden und die Schliessungsverfügung von 2007 aufgehoben. Das Sozialamt hat bei einem Besuch vor Ort festgestellt, dass die Gemeinschaft in der heutigen Form nicht mehr als Einrichtung der Suchthilfe bezeichnet werden kann und damit nicht mehr bewilligungspflichtig ist.

Die christlich-therapeutische Gemeinschaft El Rafa in Schwendibach wurde als Heim für Menschen mit Suchtproblemen, psychischen Schwierigkeiten oder anderen problematischen Lebenssituationen gegründet. 2005 erteilte das Sozialamt eine provisorische Heimbewilligung. Diese war jedoch an die Auflage geknüpft, dass die Leitungsperson eine Zusatzausbildung als Heimleiter absolviert, und dass Fachpersonen angestellt werden. Weil El Rafa diese Auflagen nicht erfüllte, verfügte das Sozialamt die Schliessung. Der Vollzug verzögerte sich jedoch, weil im Grossen Rat ein politischer Vorstoss zurÜberprüfung der Heimverordnung hängig war. Im Dezember 2008 wurde das Schliessungsverfahren wieder aufgenommen. Daraufhin machte die Heimleitung geltend, dass ihre Institution inzwischen kein Heim mit therapeutischer Ausrichtung mehr sei, sondern eine auf religiösen Grundsätzen basierende Lebensgemeinschaft.

Das Sozialamt hat diese Aussagen vor Ortüberprüft. Es ist zum Schluss gekommen, dass sich die Verhältnisse gegenüber 2007 tatsächlich geändert haben. Die Ausrichtung des El Rafa ist heute primär religiös und das Angebot nicht therapeutisch ausgerichtet. Zudem nimmt das El Rafa (wie es früher in Einzelfällen vorgekommen ist) auch keine Personen mehr auf, die von einer Behörde oder einem Sozialdienst zugewiesen werden. Beim Eintritt unterschreiben alle Personen eine Erklärung. Darin wird festgehalten, dass El Rafa eine private Lebensgemeinschaft von Christen sei, die sich ihren Möglichkeiten entsprechend gegenseitig unterstützten. Die Mitglieder der Gemeinschaft erklären ausdrücklich, dass sie einen Aufenthalt im vorgegebenen Rahmen wünschen. Sie verpflichten sich, nach biblischen Grundsätzen zu leben und auf Suchtmittel zu verzichten.

Das Sozialamt hält fest, dass die Ausrichtung von El Rafa zwar nicht grundsätzlich neu ist. Die Rahmenbedingungen für den Aufenthalt der aufgenommenen Personen wurden jedoch so verändert, dass El Rafa nicht mehr als Institution der Suchthilfe gilt. Damit ist der Betrieb auch nicht mehr bewilligungspflichtig. Sollte El Rafa sein Konzept jedochändern, und an Stelle einer Lebensgemeinschaft mit religiösem Inhalt doch ein Angebot für Suchttherapien führen oder sein Angebot neu auf Menschen mit einem spezifischen Pflege- oder Betreuungsbedarf ausrichten, müsste die Situation neuüberprüft werden. Dies gilt auch, wenn Minderjährige oder Behinderte aufgenommen werden.

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