Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Zulassungsverfahren nach KVG für Organisationen

Einrichtungen und Organisationen der ambulanten Gesundheitsversorgung, die ihre Tätigkeit im Kanton Bern zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen wollen, benötigen ab 1. Januar 2022 eine kantonale Zulassung.

  • Gesetzliche Grundlagen

Hinweis

Bestimmte Einrichtungen des ambulanten Bereichs (z.B. Spitex-Organisationen) benötigen im Kanton Bern zudem eine kantonale Betriebsbewilligung.

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